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Anmerkungen
Die gesetzliche Krankenversicherung
Neben der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung gehört die Krankenversicherung mit zum System der sozialen Sicherung in Deutschland. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss jeder Arbeitnehmer versichert sein, dessen Einkommen nicht über 3.862,50 Euro liegt. Ausgenommen von dieser Regelung sind dabei Selbstständige und Beamte. Liegt das Einkommen dabei oberhalb dieser Grenze, kann der Arbeitnehmer frei wählen ob er gesetzlich oder lieber privat versichert sein möchte. Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich bei den einzelnen Kassen nur sehr gering, da etwa 95 Prozent der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Nur bei 5 Prozent ergeben sich Ermessenspielräume. Aufgrund der nicht gerade guten finanziellen Lage, nutzen viele Krankenkassen diesen kleinen Spielraum geschickt aus, um sich von anderen Kassen zu unterscheiden. Hierbei bieten einige Krankenkassen z.B. spezielle Heilmethoden, Rehabilitationskurse oder Vorsorgeangebote. Dagegen sind Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, sowie Zuschüsse bei Zahnersatz bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Wer sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheidet, sollte neben dem Serviceangebot, auch auf kompetente Beratung sowie die Erreichbarkeit achten. Denn egal ob man freiwillig oder pflichtversichert ist, die Wahl der entsprechenden Krankenkasse steht jedem frei. Zur Zeit gibt es ca. 200 gesetzliche Krankenkassen, die sich in Betriebs-, Ersatz-, Innungs- und Ortskrankenkassen unterteilen. Dabei ist jede Kasse gesetzlich verpflichtet einen Arbeitnehmer aufzunehmen, auch wenn dieser Vorerkrankungen besitzt. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt dabei den Mitgliedern ihre Leistung zur Verfügung, welche zur Verhütung von Krankheiten dient, bzw. deren Verschlimmerung mindert. Dabei erbringen sie ausschließlich Leistungen, die wirtschaftlich und zweckmäßig sind. Wenn medizinische Leistungen allerdings über ein gewisses Maß hinausgehen, muss der jeweilige Patient dafür selber aufkommen. Dies gilt z.B. bei alternativen Heilmethoden, kosmetischen Eingriffen oder speziellen Reiseschutzimpfungen. Bei Kieferregulierungen und Zahnersatz übernehmen die gesetzlichen Krankenkasse nur noch 50 Prozent der jeweiligen Kosten. Durch die Führung eines Bonusheftes, erhöht sich der Zuschuss dabei auf insgesamt 60 Prozent. Durch die Gesundheitsreform im Jahre 2004 wurden etliche Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. So beteiligen sich die Kassen bei Brillenkosten nur noch bis zum 18. Lebensjahr, auch sehr sehbehinderte Menschen erhalten noch Unterstützung. Um von mehr Leistung zu profitieren, kann daher ein Abschluss einer Zusatzversicherung sehr lohnenswert sein.

