Banner
Anmerkungen
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist Teil unserer Sozialversicherung und wichtiges Element in der sozialen Sicherung aller Arbeitnehmer. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich hierbei aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), dabei wurde die Arbeitslosenversicherung bereits 1927 eingeführt. Zuständig und Träger für die Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende pflichtversichert. Freiberufler und Selbstständige können sich seit 2006 auf Wunsch durch die "Freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit" versichern lassen.
Wie finanziert sich die Arbeitslosenversicherung?
Die einzelnen Leistungen, die Arbeitnehmern bei einer Arbeitslosigkeit zu Teil werden, sind hauptsächlich aus den Versicherungsbeiträgen finanziert. Für die Kosten der versicherungsfremden Aufgaben, die die Bundesagentur in diesem Zusammenhang übernehmen muss, gewährleistet der Bund einen Zuschuss. Dabei betrugen diese Ausgaben im laufenden Jahr 8,75 Milliarden Euro, das entspricht fast 21,5% des Gesamtetats. Dabei hat jeder Arbeitnehmer, Auszubildende und freiwillig Versicherte einen speziellen Beitragssatz Arbeitslosenversicherung zu leisten. Bei Arbeitnehmern wird dieser Beitrag je hälftig selbst finanziert und zum anderen Teil vom Arbeitgeber.
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz beträgt aktuell 3 % vom Bruttoarbeitsentgelt. Dabei steht der Beitragssatz auch immer in Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage, so befand sich der Beitragssatz auf Ende 2006 noch bei stolzen 6,5%. Durch die Zunahme der versicherungsfremden Leistungen ist ein Anstieg des Beitragssatzes für die kommenden Jahre wieder wahrscheinlich. Der Beitragssatz wird monatlich automatisch von der Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung in Abzug gebracht. Leistungen an die Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit Aus den monatlich zu entrichtenden Beiträgen sichert sich der Arbeitnehmer gegen die Risiken einer möglichen Arbeitslosigkeit ab. Arbeitslosigkeit kann in der heutigen Zeit nahezu jeden treffen, diese muss dabei nicht selbst verschuldet sein. Die Insolvenz des Arbeitgebers reicht hierzu als Beispiel bereits aus. In diesem Falle leistet die Agentur finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Dabei kann es sich um verschiedene Formen handeln, wie das Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld oder das Insolvenzgeld.

