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Anmerkungen
Kfz Versicherung Schadensfreiheitsrabatt übertragen
Generell ist es möglich, bei der Kfz Versicherung Schadensfreiheitsrabatt auf eine andere Person zu übertragen. Doch hierbei muss einiges beachtet werden. Diese Möglichkeit besteht nur zwischen Verwandten ersten Grades (gegebenfalls auch bei einer Lebenspartnerschaft) und bei der Übernahme des Firmenwagens. Die Hürden können bei jedem Versicherer unterschiedlich hoch sein.
Die Person, die den Schadensfreiheitsrabatt haben möchte, bekommt von der Kfz Versicherung immer nur den Schadensfreiheitsrabatt übertragen, den sie vom normalen Führerscheinbezug bei unfallfreien Fahrten in der Zeit hätte bekommen können. Eine Übertragung 1:1 ist also oft vom Alter her bei jungen Leuten nicht möglich.
Weiterhin muss derjenige, der den SF Rabatt bekommen möchte oft auch genau nachweisen, dass er das betreffende Fahrzeug im vergangenen Zeitraum, überwiegend gefahren ist.
Generell gibt es auch keine Übertragung, wenn es im Versicherungsvertrag nur einen Alleinfahrer gibt. Hier niemand anderes das Fahrzeug benutzten.
Der Versicherungsnehmer, der seinen SF Rabatt abtritt, verliert ihn für immer und muss, wenn er eine neue KFZ Versicherung abschließt, wieder von vorn beginnen. Unberührt bleibt der SF Rabatt, wenn auf eine Person mehrere SF Rabatte bestehen und nur einer abgegeben wird (z.B. der des Zweitwagens).
Wenn beabsichtigt ist, einen SF Rabatt abzugeben und der Übernehmende ist noch Führerscheinneuling, ist es sinnvoll, den Vertrag einige Jahre auf die bisherige Person weiter laufen zu lassen, bis vom normalen Alter ein besserer SF Rabatt übertragen werden kann. Risiko besteht dabei keins, weil bei jedem Schaden immer nur der Vertrag und nicht die Person belastet wird und beim Todesfall auch bei Verwandten ersten Grades die Vererbung des SF Rabattes möglich ist.
